Und weiter zum KJHSRG – hier: §8a SGB VIII

Viel wird aktuell über die Reform gesprochen – Experimentierklausel, Infrastrukturleistungen….

Die BAG ASD hat gerade auf einen weiteren Punkt aus den Empfehlungen der Ausschüsse hingewiesen und eine wichtige Stellungnahme dazu verfasst. Eine zwingende Anrufung des Familiengerichts bei Nichtannahme von Hilfen widerspricht Grundrechten und kann als eine #Verpolizeilichung der Jugendhilfe bezeichnet werden.

Hier der Verweis auf die Stellungnahme

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Sabrina Langenohl

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