Drogen – Rausch – Sucht

Suchtkranke Eltern und die Auswirkungen auf Kinder Die Teilnehmenden erhalten vertiefendes Basiswissen und Handlungsoptionen für die Praxis, umSucht als gesellschaftliches Phänomen und in Ihrer jeweiligen Rolle besser zu verstehen / einschätzen zu können sowie Kinder durch ihre Arbeit optimal zu unterstützen. Wie entsteht Sucht? Was bedeutet Sucht für die Kinder? Welche Auswirkungen hat Suchtauf die

Alles Borderline?!? – Psychisch kranke Eltern

Die Fortbildung zu Psychisch kranken Eltern vermittelt Teilnehmer*innen vertiefendes Wissen und Handlungsoptionen für die Praxis, damit sie betroffene Eltern und Kinder optimal unterstützen können. Die Teilnehmenden werden sensibilisiert für die Thematik und erhalten Handwerkszeug zum Erkennen möglicher psychischer Störungen und den professionellen Umgang im Setting der Jugendhilfe. Es geht dabei um Die beiden Fortbildungstage beinhalten

Handlungssicherheit vermitteln

Leitungskräfte im Kinderschutz Leitungskräfte haben im Allgemeinen Sozialen Dienst eine wichtige Funktion darin, den Kinderschutz sicherzustellen. Insbesondere bei hoher Fluktuation innerhalb des Teams müssen Sie zuallererst Handlungssicherheit vermitteln. Für die Leitungskräfte gilt im Kinderschutz: Sicherheit vermitteln, rechtliches Wissen parat haben, die Verfahren genau kennen, gute Fachberatung machen und dabei manchmal auch unsichere Situationen aushalten. Dabei

Zusammenarbeit mit dem Familiengericht

Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit im ASD ist die Zusammenarbeit mit dem Familiengericht. Dazu gehört das Verfassen von Stellungnahmen, aber auch das Auftreten vor Gericht und die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren. Das Verfassen von Stellungnahmen will gelernt sein! In einer praxisorientierten Fortbildung üben wir direkt die unterschiedlichen Schritte für die „gute“ Stellungnahme. Insbesondere wird Wert

Beratung im Kinderschutz

(Rechts-)Sicherheit im Verfahren nach §8a „Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen.“ So steht es im §8a des SGB VIII und diese gemeinsame Gefährdungseinschätzung ist wichtiger Bestandteil der 8a-Verfahren in den einzelnen Jugendämtern.  Wie kann Beratung
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