Und weiter zum KJHSRG – hier: §8a SGB VIII

Viel wird aktuell über die Reform gesprochen – Experimentierklausel, Infrastrukturleistungen…. Die BAG ASD hat gerade auf einen weiteren Punkt aus den Empfehlungen der Ausschüsse hingewiesen und eine wichtige Stellungnahme dazu verfasst. Eine zwingende Anrufung des Familiengerichts bei Nichtannahme von Hilfen widerspricht Grundrechten und kann als eine #Verpolizeilichung der Jugendhilfe bezeichnet werden. Hier der Verweis auf

Sozialraum stärken, Einzelfall nicht verlieren: Was das 1. KJHSRG für Jugendämter und freie Träger bedeutet

Einordnung zum Kabinettsentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes – und zu der Frage, wie sozialräumliche Angebote und individuelle Rechtsansprüche zusammengedacht werden können. Stand: September 2026 Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) beschlossen. Für die Fachpraxis ist das mehr als ein weiterer Gesetzentwurf in einer langen
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