Sozialraum stärken, Einzelfall nicht verlieren: Was das 1. KJHSRG für Jugendämter und freie Träger bedeutet

Einordnung zum Kabinettsentwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes – und zu der Frage, wie sozialräumliche Angebote und individuelle Rechtsansprüche zusammengedacht werden können. Stand: September 2026 Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett den Entwurf des Ersten Kinder- und Jugendhilfestrukturreformgesetzes (1. KJHSRG) beschlossen. Für die Fachpraxis ist das mehr als ein weiterer Gesetzentwurf in einer langen
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