Regierungsentwurf zum IKJHG
Beim DiJuF können Sie die Synopse zum Regierungsentwurf des IKJHG finden – vielleicht kommt es doch noch Anfang 2025 durch den Bundestag. Der Bundesrat hat es weitgehend positiv beraten.
Das Inklusive Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG) ist die Grundlage dafür, dass die sogenannte Große Lösung ab 2028 Wirklichkeit werden kann. Damit stehen die öffentlichen und freien Träger vor einer großen Aufgabe. Es stellt auch eine gute Lösung für Kinder, Jugendliche und Familien dar. Damit gehören die Zuständigkeitsstreitigkeiten hoffentlich der Vergangenheit an und die Jugendhilfe kann jungen Menschen – unabhängig vom Behinderungsbild – bedarfsgerecht helfen.
Dafür brauchen die Jugendämter noch viele Kapazitäten – an Personal und an Wissen. Es ist nicht damit getan, das Personal nur mit einer neuen Organisationsziffer auszustatten (dort wo Eingliederungshilfe auch jetzt schon kommunal bearbeitet wird). Kinder- und Jugendhilfe wird dann wirklich Leistungen für ALLE Kinder und Jugendliche anbieten und auch deren Schutz sichern. Dafür braucht es vor allem eine Veränderung des Denkens und eine Veränderung der Strukturen und Prozesse und den Aufbau von Wissen.
Wir sind gespannt auf die Prozesse vor Ort – wir haben bereits spannende Beispiele in Oldenburg und im Landkreis Lüneburg begleitet und freuen uns, auch andere Kommunen zu unterstützen.
Auch freie Träger stehen vor Herausforderungen:
- Wo sind inklusive Inobhutnahmen zu finden?
- Haben wir bereits inklusive Angebote im Bereich der Wohngruppen?
- Wer hat das Wissen, um ambulante Familienhilfe für Familien mit Kindern mit Behinderung anzubieten?
- Gibt es schon Erziehungsbesitandschaften, die Jugendliche mit Behinderungen bei der Ablösung vom Elternhaus unterstützen?
- Wie sehen Verselbständigungsprozesse bei jungen Menschen mit Behinderungen aus?
Viele Fragen, die noch zu beantworten sind – bis 2028 sind es nur noch 3 Jahre – wir sollten uns auf den Weg machen!