Regierungsentwurf zum IKJHG

Das DiJuF stellt Ihnen die Synopse zum Regierungsentwurf des IKJHG zur Verfügung finden – auch wenn es aktuell unsicher ist, wie es weitergeht. Es ist immer noch eine interessante Lektüre!

IKJHG

Das Inklusive Kinder- und Jugendhilfegesetz (IKJHG) ist die Grundlage dafür, dass die sogenannte Große Lösung ab 2028 Wirklichkeit werden kann. Damit stehen die öffentlichen und freien Träger vor einer großen Aufgabe. Es stellt auch eine gute Lösung für Kinder, Jugendliche und Familien dar. Damit gehören die Zuständigkeitsstreitigkeiten hoffentlich der Vergangenheit an und die Jugendhilfe kann jungen Menschen – unabhängig vom Behinderungsbild – bedarfsgerecht helfen.

Jugendämter brauchen dafür noch viele Kapazitäten – an Personal und an Wissen. Es ist nicht damit getan, das Personal nur mit einer neuen Organisationsziffer auszustatten (dort wo Eingliederungshilfe auch jetzt schon kommunal bearbeitet wird). Kinder- und Jugendhilfe bietet dann wirklich Leistungen für ALLE Kinder und Jugendliche an und stellt auch deren Schutz sicher. Dafür braucht es vor allem eine Veränderung des Denkens und eine Veränderung der Strukturen und Prozesse und den Aufbau von Wissen.

Wir sind gespannt auf die Prozesse vor Ort – wir konnten bereits spannende Beispiele in Oldenburg und im Landkreis Lüneburg begleiten und freuen uns, auch andere Kommunen zu unterstützen.

Auch freie Träger stehen vor Herausforderungen:

  • Wo sind inklusive Inobhutnahmen zu finden?
  • Haben wir bereits inklusive Angebote im Bereich der Wohngruppen?
  • Wer hat das Wissen, um ambulante Familienhilfe für Familien mit Kindern mit Behinderung anzubieten?
  • Gibt es schon Erziehungsbesitandschaften, die Jugendliche mit Behinderungen bei der Ablösung vom Elternhaus unterstützen?
  • Wie sehen Verselbständigungsprozesse bei jungen Menschen mit Behinderungen aus?

Viele Fragen, die noch zu beantworten sind – bis 2028 sind es nur noch 3 Jahre – wir sollten uns auf den Weg machen!

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Sabrina Langenohl

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