Beratung im Kinderschutz

(Rechts-)Sicherheit im Verfahren nach §8a „Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen.“ So steht es im §8a des SGB VIII und diese gemeinsame Gefährdungseinschätzung ist wichtiger Bestandteil der 8a-Verfahren in den einzelnen Jugendämtern.  Wie kann Beratung
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