Beratung im Kinderschutz

(Rechts-)Sicherheit im Verfahren nach §8a

Kinderschutz

„Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen.“ So steht es im §8a des SGB VIII und diese gemeinsame Gefährdungseinschätzung ist wichtiger Bestandteil der 8a-Verfahren in den einzelnen Jugendämtern. 

Wie kann Beratung im Kinderschutz Sicherheit vermitteln?

Doch wie kann bei der Zunahme von Meldungen und der gleichzeitigen angestiegenen Arbeitsbelastung der Mitarbeiter*innen diese fachliche Beratung gut stattfinden? Wann sprechen wir von „gewichtigen Anhaltspunkten“? Welche Aspekte müssen Sie in der Beratung berücksichtigen? Welche Fragen sollten immer gestellt werden? Gibt es einen empfehlenswerten Ablauf für eine Beratung im Kinderschutz? Wer nimmt an der Beratung teil?

Insbesondere in Zeiten hoher Fluktuation muss dieses Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte so gestaltet sein, dass gerade jungen Kolleg*innen ein hohes Maß an Handlungssicherheit mitgegeben wird. Gleichzeitig muss der Kinderschutz sichergestellt sein. Insbesondere in komplexen Situationen ist das eine große Herausforderung. 

Die Fortbildung geht auf die konkrete Ausgestaltung des Beratungssettings ein. Wie ist der Ablauf, wer nimmt teil, wie sieht ein Leitfaden aus?

Arbeitsmethoden

Input, Diskussion, Gruppenarbeiten

Zielgruppe

Die Fortbildung richtet sich an die Teammitglieder im ASD und ihre direkten Dienstvorgesetzten. 

Falls gewünscht, kann die Fortbildung auf weitere Inhalte aus dem Bereich Kinderschutz eingehen. z.B. fachliche Aspekte oder das kommunale Verfahren zur Überprüfung einer Kindeswohlgefährdung.

Diese Veranstaltung ist als Inhouse-Veranstaltung buchbar.

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    Sabrina Langenohl

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