Beratung im Kinderschutz

(Rechts-)Sicherheit im Verfahren nach §8a „Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen.“ So steht es im §8a des SGB VIII und diese gemeinsame Gefährdungseinschätzung ist wichtiger Bestandteil der 8a-Verfahren in den einzelnen Jugendämtern.  Wie kann Beratung

Kollegiale Beratung

Fachlichkeit des Teams nutzen Fallbesprechungen statt kollegiale Beratung regelmäßig in Teamsitzungen statt. Manchmal ist es ein „Abnicken“, manchmal eine endlose Diskussion. Und dann fransen Teamsitzungen oft aus – viele bringen eigene Ideen ein, aber die zuständige Fachkraft ist hinterher immer noch ratlos. Oder es wird endlos auf einem kleinen, scheinbar nebensächlichen Punkt herumgekaut. Manchmal konzentriert
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