Zusammenarbeit mit dem Familiengericht
Ein wichtiger Bestandteil der Arbeit im ASD ist die Zusammenarbeit mit dem Familiengericht. Dazu gehört das Verfassen von Stellungnahmen, aber auch das Auftreten vor Gericht und die Mitwirkung im familiengerichtlichen Verfahren.
Das Verfassen von Stellungnahmen will gelernt sein!
In einer praxisorientierten Fortbildung üben wir direkt die unterschiedlichen Schritte für die „gute“ Stellungnahme. Insbesondere wird Wert gelegt auf den richtigen Aufbau, die nach außen verständliche Sprache und die Trennung in Beschreiben und Bewerten.
Auf Grundlage dieses Wissens werden dann gemeinsam mit den Mitarbeiter*innen die bestehenden Standards und Vorlagen angepasst.
Die Zusammenarbeit mit dem Familiengericht
Neben dem Verfassen der Stellungnahmen gehört es für viele Mitarbeiter*innen im ASD aber auch zu den Herausforderungen in ihrem Beruf den Familienrichter*innen auf Augenhöhe zu begegnen. Wie tritt man sicher vor dem Gericht auf? Was ist die Rolle von ASD-Mitarbeiter*innen im familiengerichtlichen Verfahren? Wie unterscheidet sich die zwischen Verfahren mit eigener Antragsstellung und Verfahren in denen der ASD mitwirkt? Welche Möglichkeiten eigener Antragsstellung hat der ASD? Welche Rechtsgrundlagen sind wichtig? Wie wird ein Familiengericht angerufen? Welche Verfahrensstandards sind bei Inobhutnahmen zu beachten?
Je nach Wunsch kann der Schwerpunkt der Fortbildung entweder auf dem Teil „Auftreten vor Gericht“ oder „Verfassen von Stellungnahmen“ liegen und auch mit einer Schreibwerkstatt kombiniert werden.
Arbeitsmethoden
Input, Diskussion, Gruppenarbeiten, Übungen, Fallbeispiele
Zielgruppe
Die Fortbildung richtet sich an Fachkräfte aus allen Bereichen der Kinder- und Jugendhilfe. Insbesondere an Fachkräfte im ASD, im Clearing und in Inobhutnahmen, aber auch ambulante und stationäre Angebote im Allgemeinen.