Handlungssicherheit vermitteln

Leitungskräfte im Kinderschutz Leitungskräfte haben im Allgemeinen Sozialen Dienst eine wichtige Funktion darin, den Kinderschutz sicherzustellen. Insbesondere bei hoher Fluktuation innerhalb des Teams müssen Sie zuallererst Handlungssicherheit vermitteln. Für die Leitungskräfte gilt im Kinderschutz: Sicherheit vermitteln, rechtliches Wissen parat haben, die Verfahren genau kennen, gute Fachberatung machen und dabei manchmal auch unsichere Situationen aushalten. Dabei

Mit Kindern sprechen

Mit Kindern in herausfordernden Situationen sprechen Fachkräfte in der Jugendhilfe stehen immer wieder vor der Herausforderung, auch jungen Kindern sehr komplexe Situationen zu erklären. Außerdem müssen sie nicht selten in belasteten Situationen trotz Loyalitätskonflikten mit Kindern über deren Zukunftsvorstellungen und deren Ängste und Sorgen zu sprechen. In der Ausbildung lernen Sozialarbeiter*innen und Sozialarbeiter in der

Beratung im Kinderschutz

(Rechts-)Sicherheit im Verfahren nach §8a „Werden dem Jugendamt gewichtige Anhaltspunkte für die Gefährdung des Wohls eines Kindes oder Jugendlichen bekannt bekannt, so hat es das Gefährdungsrisiko im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte abzuschätzen.“ So steht es im §8a des SGB VIII und diese gemeinsame Gefährdungseinschätzung ist wichtiger Bestandteil der 8a-Verfahren in den einzelnen Jugendämtern.  Wie kann Beratung
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